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Fehlen / Fernbleiben vom Unterricht

Wenn eine Schülerin krank ist, teilen die Erziehungsberechtigten der Schule den Grund des Fernbleibens vor Unterrichtsbeginn telefonisch mit, damit sichergestellt ist, dass jedes Kind in der Schule ankommt. Ab dem dritten Tag spätestens muss eine schriftliche Entschuldigung erfolgen.

Wenn sich ein Kind morgens nicht wohl fühlt (z.B. Magenschmerzen, Erbrechen, Fieber), sollte es unbedingt zu Hause bleiben, da es in der Schule nicht richtig versorgt werden kann und ggf. von Ihnen abgeholt werden muss.

Wenn eine Schülerin beurlaubt werden soll, muss ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Eine Beurlaubung für die Dauer eines Tages bzw. Teile eines Tages kann auch die Klassenlehrkraft allein entschuldigen. Direkt vor oder nach den Ferien dürfen Schülerinnen nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs eine persönliche Härte bedeuten würde. Hier ist immer ein formloser Antrag an die Schulleitung zu stellen. Die Eltern bekommen eine schriftliche Antwort.

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Glatteis, Schneeverwehungen, Sturm…) trifft der Schulträger (Stadt Hildesheim) die Entscheidung darüber, ob der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfallen muss. Der Schulträger sorgt dafür, dass die Entscheidung so früh wie möglich bekannt gegeben wird. Auch auf den Internetseiten der Stadt und des Landkreises sowie unter www.vmz-niedersachsen.de können Sie erfahren, ob die Schule ausfällt. Für Kinder, die nicht untergebracht werden können, findet in der Schule eine Notbetreuung statt. Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die die Schülerinnen auf dem Heimweg schwerwiegend gefährden, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Schülerinnen werden bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt. Sie dürfen nur dann vorzeitig nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall (z.B. telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.

Förderverein
Unser Förderverein ist sehr aktiv und unterstützt viele Projekte. Das öffentliche Schulbudget reicht für vieles nicht, was das Leben und Lernen in der Schule schöner macht. Genau hier springt der Förderverein ein: Er finanziert zusätzlich benötigte Lehrmittel für einen lebendigeren, anschaulicheren und praxisnahen Unterricht. Er bezuschusst zudem förderungswürdige Projekte.

Werden auch Sie Mitglied im Förderverein unserer Schule und helfen Sie so, das Schulleben für Ihr Kind noch schöner zu gestalten! Der Jahresbeitrag beträgt gerade einmal 15,- Euro, also 1,25 Euro pro Monat, rund um 29 Cent pro Woche…

Nähere Infos finden Sie auf unserer Website unter https://www.gsmoritzberg.de/foerderverein/.

Frühstück

Zu einem guten Unterrichtsstart gehört ein kleines Frühstück vor Schulbeginn zu Hause. Alle Kinder frühstücken in der Frühstückspause vor der ersten Hofpause gemeinsam im Klassenraum. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig ist (Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse). Geben Sie Ihrem Kind keine gesüßten „Pausensnacks“ oder Getränke mit.

Fundsachen

Es ist schon erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres in der Schule vergessen wird. Für diese Dinge steht eine Kiste für Fundsachen bereit. Die Fundsachen werden zudem mehrmals im Jahr vor Ferien ausgehängt. Nicht abgeholte Kleidungsstücke werden dann in den Ferien gespendet.